„Wir stehen vor einem spannenden Jahr“, erklärte Gothaer Vertriebsvorstand Oliver Brüß in seinem Ausblick auf 2020. Doch das gilt nicht nur für die Gothaer und Versicherungsgesellschaften, sondern natürlich auch für Vermittler und ihre Kunden. Wir zeigen in diesem kleinen Überblick, welche Themen definitiv kommen. Und welche potenziell eine Rolle spielen werden.
Kommen Aktiensteuer und BaFin-Aufsicht?
Sie sind zwei große Fragezeichen der Finanz- und Versicherungsbranche für 2020. In beiden Fällen hat das Bundesfinanzministerium mit seinen Plänen vehemente Gegenwehr hervorgerufen. Der Plan, Finanzanlagenvermittler nach 34f der BaFin zur Aufsicht zu unterstellen, ist durch einen Referentenentwurf schon relativ konkret. Bisher werden die 34f-Vermittler von den Industrie- und Handelskammern (IHK) beaufsichtigt. Aus Sicht des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW „eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen“. Das erklärt der AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth. Der AfW befürchtet erhebliche negative Konsequenzen und einen Einbruch der Beraterzahlen. Über alle Einzelheiten des Vorhabens folgt ein umfassendes Interview mit Norman Wirth hier auf dem Blog.
Die Finanztransaktionssteuer, ebenfalls aus dem BMF forciert, sieht zukünftig Abgaben auf Finanztransaktionen in Höhe von 0,2 Prozent vor. Betroffen wären laut Plan aber nur Aktienkäufe von deutschen Unternehmen mit einem Wert von mindestens einer Milliarde Euro. Optionsscheine, Futures und andere gehandelte Finanzprodukte sind davon ausgenommen. Wie die AssCompact berichtet, machen aber gerade diese bis zu 90 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus. Kritiker sehen in dem Vorhaben eine Belastung der Kleinanleger und nicht die Eindämmung von spekulativen Geschäften.
Übersicht für Unternehmer
Unternehmen müssen sich 2020 auf eine Reihe von Änderungen einstellen. So steigt beispielsweise der Mindestlohn ab Januar auf 9,35 die Stunde (brutto). Steuerliche Entlastung gibt es ab Januar 2020 hingegen für Kleinstunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro. Die Grenze galt vorher nur bis zu einem Jahresumsatz von 17.500. Steuerliche Vorteile bekommen Unternehmen ebenfalls durch Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Pro Mitarbeiter und Jahr steigt der entsprechende Steuerfreibetrag von 500 auf 600 Euro. Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie.
Wer ein E-Auto oder einen Hybrid als Dienstwagen und Privatfahrzeug nutzt, profitiert von einer neuen Regelung. Statt einem Prozent muss er nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises versteuern. Bei E-Autos unter 40.000 Euro sind sogar nur 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil zu versteuern. Außerdem steigen die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen auf 28 Euro (bei Übernachtung) und 14 Euro (An-/Abreise bzw. ohne Übernachtung) pro Tag.
Positives Signal für bAV
Sie ist endlich da: die Entlastung für Betriebsrentner. Statt der bisherigen Freigrenze in Höhe von etwa 155 Euro gilt ab 1. Januar ein Freibetrag von rund 159 Euro. Damit müssen Betriebsrentner nur auf die Differenz zwischen Freibetrag und Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zahlen. Bisher wurde bei einer Überschreitung der Freigrenze auf die gesamte Betriebsrente der Krankenkassenbeitrag fällig. Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt somit deutlich an Attraktivität.
Basis-Rente mit Steuervorteilen
Ab 2020 können Kunden einen größeren Teil ihrer Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Insgesamt steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente auf voraussichtlich 25.046 Euro laut GDV. Davon erkennt das Finanzamt ab 2020 90 Prozent als Sonderausgaben an. 2019 waren es noch 88 Prozent. Damit sind 22.541 Euro für Singles abzugsfähig. In Lebenspartnerschaften oder Ehen ist der Betrag doppelt so hoch. Das IVFP hat erst vor kurzem Basisrenten-Tarife getestet. Die Ergebnisse können Vermittler hier nachlesen.
Gold verliert Anonymität
Eine umstrittene Entwicklung bringt die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Verbraucher müssen sich bei Gold- und Edelmetallankäufen ab einem Wert von 2000 Euro ausweisen und dies auch dokumentieren.
Dann war da noch…
Der Einkommenssteuer Freibetrag steigt um auf 9408 Euro. Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen um 1,95 Prozent, um der Inflation entgegenzuwirken. Bahnfahren wird mit dem neuen Jahr günstiger, da die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent sinkt. Dieser Mehrwertsteuersatz gilt ab 2020 auch für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel für Frauen. Dafür steigt die Luftverkehrssteuer, weswegen Fliegen teuer wird. Details gibt es auf der Seite der Bundesregierung.
[…] ersten Podcast des jungen Jahres spricht Neumann über wichtige Themen, die auf der Agenda stehen. Etwa das 200. Jubiläum der Gothaer oder die neuen Pläne des Bundesfinanzministeriums. Er […]