Allzu schnell ist es passiert, aus Unachtsamkeit, aus Leichtsinn oder Unwissen. Ein Foto aus dem Internet lässt sich mit nur wenigen Mausklicks duplizieren und für die eigenen Zwecke verwenden. Wer dabei den Urheber des Bildes nicht korrekt nennt, macht sich strafbar. Denn jedes im Internet veröffentlichte Bild hat einen Urheber, einen Fotografen und damit eine bestimmte Lizenz. Diese bestimmt, für welche Zwecke er das Bild freigibt.
Ein Beispiel ist die Plattform Wikipedia, die aus Urhebersicht einige Fallen bereithält. Zunächst muss der Nutzer für jedes Bild die genaue Lizenz identifizieren. Wie diese genau aussieht, erklärt Jurist und Datenschutzprofi Bartlomiej Zornik von der Kanzlei van Velzen. „Man sucht nach Bezeichnungen wie zum Beispiel ‚Max Mustermann / CC-by-sa 4.0‘ oder ‘Bild-Frei‘.” Daran lasse sich die korrekte Nutzung ablesen.

CC: Was versteckt sich dahinter?
Doch was bedeuten die zwei C überhaupt? Sie stehen als Abkürzung für “Creative Commons”. Die größtmögliche Freiheit biete die Kombination ‘CC-BY’, erklärt der Jurist: „Diese erlaubt die Verbreitung und die Verarbeitung des betroffenen Werkes, die einzige Restriktion ist stets die Namensnennung des Urhebers.” Im Gegensatz hierzu sind die Bildrechte bei ‚CC-BY-NC-ND‘-Lizenzen am strengsten reglementiert. Erlaubt seien nur „eine lokale Speicherung und Verbreitung unter Nennung des Urhebers sowie kommerzielle Nutzung” und auch nur dann, wenn das Bild nicht verändert wird.
Zornik gibt für die Verwendung der Bilder auf Wikipedia aber Entwarnung. „Meistens findet sich auf Wikipedia die Creative Commons Lizenz, welche besagt, dass das Bild von jedem – auch kommerziell – genutzt und weiterverarbeitet werden darf.” Das heißt, unter dem Bild steht beispielsweise die Kombination aus ‚CC-by-sa 4.0‘. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Denn der Nutzer muss die Reihenfolge der Lizenz beibehalten oder den Link zur Urheberseite hinzufügen.
Neben Bildern mit einer CC-Lizenz gibt es auch solche, die gemeinfrei sind. Meist handelt es sich dabei um historische Bilder, deren Urheberrechte nach 70 Jahren erloschen sind. Diese Bilder, so Zornik, dürfen ohne Nennung des Urhebers oder Links genutzt werden. Er warnt jedoch vor Leichtsinn: “Hier ist besondere Vorsicht geboten, es empfiehlt sich, genau die Lizenzbezeichnung zu lesen und sich mit den verschiedenen Arten der CC-Lizenz auseinander zu setzen.”
Lizenz der Bilder: Der Verwendungszweck macht den Unterschied
Ebenfalls muss der Nutzer unterscheiden, für welchen Zweck er das Bilder duplizieren möchte. Aus privaten, redaktionellen oder wirtschaftlichen Gründen? Für ersteren Fall gilt: Das Speichern von Bildern aus dem Internet ist einerseits eine Vervielfältigung nach dem Urheberrecht. Andererseits, schränkt Zornik ein, handle es sich nur um so lange um „eine Privatkopie”, wie diese nicht veröffentlicht oder verkauft werde.
Für redaktionelle Zwecke bieten Datenbanken wie picture alliance, dpa, Reuters oder stockAdobe ausreichend Material. Sobald diese aber auch zu Werbezwecken genutzt werden, könne es zu sehr teuren Abmahnungen kommen, warnt der Datenschutzprofi. Er rät: Wer sich nicht sicher sei, sollte die Geschäftsbedingungen der Bilddatenbanken lesen oder sich näher mit der Lizenzart auseinandersetzen.
Datenschutz: Was passiert, wenn es passiert ist
Ist das Malheur erst passiert, drohen rechtliche Konsequenzen. Denn – sei es auch aus Unwissenheit – bei Urheberrechtsverletzungen handelt es sich laut deutschem Recht um eine Straftat. „Der Rechteinhaber kann zivilrechtlich und strafrechtlich gegen die Verletzung seiner Rechte vorgehen”, sagt Zornik. Als Tipp empfiehlt er denjenigen, die ‚erwischt‘ wurden, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn Nutzer den Fehler vorzeitig bemerken, sollen diese das Bild sofort löschen oder die in der entsprechenden Lizenz stehenden Anforderungen erfüllen. Wer trotz allem unsicher ist, um welche Lizenzrechte es sich handelt, kann unter lizenzhinweisgenerator.de die korrekten Angaben nachprüfen.
Titelbild: (©) Nikolay N. Antonov/stockAdobe.com