„Airbus entgeht nur knapp Kollision mit Drohne“
„Auto prallt mit Drohne zusammen“
„Eine TV-Drohne kracht um ein Haar auf Marcel Hirscher“.
Nur drei Beispiele, aber Schlagzeilen, die immer häufiger zu lesen sind. Die Verkaufszahlen für Drohnen schnellen in die Höhe. Nach Schätzungen sind in Deutschland bereits etwa 400.000 Drohnen unterwegs. Gleichzeitig kommt es immer öfter zu Unfällen oder gefährlichen Situationen mit den Fluggeräten. Vor allem im Flugverkehr hat die Gefahr von Kollisionen und Abstürzen zugenommen. So melden Flugzeugpiloten laut Statista im Jahr 2016 die Sichtung von 64 Drohnen. 2018 waren es bereits 158.
Klare Regeln im Umgang mit Drohnen
Der ehemalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat 2017 auf die vielen Unfälle und „beinahe-Kollisionen“ reagiert. Mit der „neuen Drohnen-Verordnung“ hat er den privaten wie auch gewerblichen Umgang mit Drohnen geregelt. So muss auf allen Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers angebracht sein. Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist zudem ein “Nachweis über besondere Kenntnisse” nötig: eine Piloten-Lizenz oder Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle. Besonders streng sind die Regelungen für die Zonen, in denen Drohnen komplett verboten sind. So dürfen Drohnen nicht über Menschenansammlungen und Naturschutzgebiete fliegen. Um die 16 Flughäfen in Deutschland gibt es jeweils eine 1.500 Meter breite Sicherheitszone mit totalem Flugverbot für Drohnen. Und auch im angrenzenden Gebiet, das unterschiedlich groß sein kann, muss die Flugsicherheit für größere Drohnen den Einsatz erlauben.
Welche Versicherung greift bei Drohnen-Unfällen?
Bereits seit 2005 gelten Drohnen laut Luftverkehrsgesetz als versicherungspflichtige Flugobjekte. Egel, ob sie gewerblich oder privat in die Lüfte steigen. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont: „Für sämtliche Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht.“
Eine in diesem Zusammenhang häufig gestellte Frage von Drohnen-Besitzern: Greift die private Haftpflichtversicherung automatisch auch für Schäden, die eine Drohne verursacht? Das kommt ganz darauf an. Denn Drohnen, die als reine Spielgeräte dienen und weniger als 50 Gramm wiegen, sind durch die Basisdeckung der Gothaer Privathaftpflicht mitversichert.
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