Die Entwicklungen rund um das Coronavirus bringen viele Unternehmen, insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen, in eine ernste Lage. Das gilt auch für einige Maklerbetriebe. Denn viele fürchten sich vor Stornowellen, ausbleibendem Geschäft und weiteren möglichen wirtschaftlichen Effekten. Das finanzielle Überleben des eigenen Unternehmens steht für manche auf dem Spiel. Deswegen hier eine Übersicht über Maßnahmen, Anlaufstellen und Sonderregelungen, die Unternehmen in Krisenzeiten helfen und für die finanzielle Entlastung von Unternehmen.
Das Finanzamt
Für gewöhnlich ist der Fiskus kein Freund der Unternehmer. Aber durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gewährt das Finanzamt Unternehmern eine Reihe von Möglichkeiten, um ihre Liquidität zu wahren.
Stundung von Steuerzahlungen
Sofern ein Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie seine Steuern nicht zahlen kann, kann es eine Stundung beantragen. Das genaue Prozedere können Vermittler auf der Seite der IHK Köln nachlesen. Die Finanzverwaltungen sind angehalten, keine strengen Forderungen zu stellen. Die Unternehmen müssen aufzeigen, dass sie unmittelbaren wirtschaftlichen Schaden von der Krise davontragen. Den konkreten Wert der entstandenen Schäden müssen sie aber nicht konkret belegen.
Die Steuerzahlungen werden zinsfrei gestundet. Das gilt für die Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftssteuer. Bis zum 31. Dezember haben Unternehmer die Chance, den Antrag einzureichen. Eine Antragsvorlage gibt es auf der Seite der IHK München.
Vorauszahlungen anpassen
Ein weiteres Instrument, für die Finanzielle Entlastung für Unternehmen, ist die Anpassung der Vorauszahlung von Körperschafts- und Einkommenssteuer. Außerdem können Unternehmen den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung anpassen. Damit können Firmen, die Einnahmeeinbußen erwarten, sich weiter entlasten. Die Prüfung soll laut IHK Köln „schnell und unbürokratisch“ erfolgen. Wie das genau funktioniert, lesen Vermittler ebenfalls auf der Seite der IHK Köln.
Keine Vollstreckungsmaßnahmen
Unternehmen, die überfällige Steuerschulden zu Buche stehen haben, können ebenfalls aufatmen. Denn bis Jahresende wollen die Finanzämter auf die Vollstreckung verzichten. Gleiches gilt für die Säumniszuschläge, die normalerweise in dem Zeitraum anfallen würden. Diese Regelung gilt für Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftssteuer.
Sonderregelung für Kurzarbeit
Das Bundesarbeitsministerium hat spezielle Sofortmaßnahmen zur Kurzarbeit rückwirkend zum 1. März beschlossen. Betriebe können die regelmäßige Arbeitszeit ihrer Angestellten vorübergehend verringern, wenn beispielsweise ein erheblicher Arbeitsausfall entsteht. Um die entstehende Gehaltslücke auszugleichen, können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen. Dazu gibt es laut Bundesagentur für Arbeit unter anderem folgende Erleichterung:
- Wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben, haben Unternehmen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Die Bundesagentur für Arbeit erstattet anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können jetzt in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Staatliche Finanzhilfen für Unternehmer
Die Bundesregierung hat beschlossen, Unternehmen, die durch den Coronavirus in finanzielle Schieflage geraten sind, mit weiteren finanziellen Mitteln zu unterstützen. Dazu will sie über die KfW Kredite und Bürgschaften in unbegrenzter Höhe bereitstellen. Für Unternehmer, auch Solo-Selbstständige, ist die KfW damit eine der wichtigsten Anlaufstellen während der Krise.
Wen müssen Unternehmer kontaktieren?
Die KfW hat natürlich keine örtlichen Filialen. Das heißt: Die Kredite erhalten Unternehmer über ihre Hausbank oder eine Förderbank des Bundeslandes, in dem ihr Gewerbe angemeldet ist. Unternehmen erhalten die Zahlungen dementsprechend von dem jeweiligen Finanzinstitut, welches wiederum die Mittel von der KfW zurück erhält. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen einen Antrag auf einen Kredit stellen. Allerdings unterscheiden sich die Förderprogramme der KfW – etwa nach Existenzdauer der Unternehmen.
Die KfW garantiert die Kredite für die Unternehmen bis zu 80 Prozent. Somit können Unternehmer an anderer Stelle einen zusätzlichen Kredit aufnehmen. Also etwa über einen weiteren Dispokredit laufende Kosten wie Miete oder andere Betriebsausgaben finanzieren.
Wenn alles zu lange dauert?
Viele Unternehmer haben verständlicherweise auch die Sorge, dass die geplanten Hilfen zu spät greifen und den finanziellen Schaden nicht rechtzeitig abfedern. Damit Unternehmen nicht in diese Lage kommen und wegen der Corona-Pandemie einen Insolvenzantrag stellen müssen, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine weitere Maßnahme ergriffen: Die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.
Wir werden Sie natürlich auch weiterhin über den Maklerblog zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und praktische Hilfestellung für den Corona-Alltag leisten. Eine umfassende Auflistung aller Informationen, die für Unternehmer rund um das Thema relevant sind, hat die Redaktion der DKM365 zusammengestellt. Eine umfassende Linkliste der Wirtschaftskanzlei PHNR mit allen wichtigen Anlaufstellen und Quellen für Unternehmer gibt es beim Verein Zukunft für Finanzberatung.
[…] geht es zum neuen Coronavirus-Hub im Gothaer Makler-Portal. Und weitere Informationen zu den staatlichen Hilfen finden Interessierte auf dem Gothaer […]
[…] nun leistet oder nicht. Außerdem steht die große Frage im Raum, wann die Soforthilfen gezahlt […]