Die Grundfähigkeitsversicherung. Nur wenige Vermittler nutzen sie als Option für die Kunden bei der Invaliditätsabsicherung. Warum eigentlich? Es ist ja nicht gerade einfach, das Invaliditätsrisiko von Kindern mit der Geburt abzudecken. Unfallversicherungen decken ein wichtiges Risiko im Leben von Kindern ab – aber eben auch nur diesen Ausschnitt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Schulunfähigkeitsversicherung kommt oft erst zu einem späteren Lebenszeitpunkt ins Spiel. Es entsteht also eine Absicherungslücke. Und ein Grundfähigkeitenschutz passt perfekt, um diese Vorsorgelücke bei Familien mit kleineren Kindern zu schließen.

Klar definierter Schutz

Für Vermittler ist der Grundfähigkeitenschutz ein Produkt, das sie den Kundinnen und Kunden schnell greifbar machen können. Die Leistungsauslöser mit dem Verlust definierter Grundfähigkeiten sind klar festgelegt, die Kundschaft muss sich nicht in ein Klauseldeutsch hineindenken und verstehen, was eine Schulunfähigkeit genau ist. Grundfähigkeiten (und deren Verlust) wie Hören, Greifen, Sehen, Sitzen oder Sprechen sind allgemeinverständlich.

Aber wann verlieren Kinder denn schon einmal Grundfähigkeiten?

Diese Fragen stellen viele Eltern in der Beratung. Die Antwort (leider): Häufiger als die meisten Eltern sich das wohl vorstellen können. Eine Meningitis kann zu dauerhaften Hör- oder Sehstörungen führen, eine rezidivierende Mittelohrentzündung kann zu Taubheit führen, Verbrennungen oder Verbrühungen die Motorik beim Greifen, Gehen oder Knien einschränken. Die Praxis zeigt also, dass der Schutz durchaus Relevanz im Leben der eigenen Kinder hat.

Wenn Eltern das erkennen und dann das Bedingungswerk noch überzeugend ist, wird der Grundfähigkeitenschutz beim Kunden von einer unbekannten schnell zur besten Lösung.

Was aber überzeugt am Bedingungswerk?

Es geht um eine Vielzahl von Punkten, die ein Bedingungswerk zu einem sehr guten Bedingungswerk werden lassen. Für die Vermittlung lohnt sich der Blick auf diese ausgewählten:

Entscheidend ist der Fähigkeitenkatalog

Am Fähigkeitenkatalog entscheiden sich für den Kunden und sein Kind Leistung und Nichtleistung. Die Gothaer hat 18 kindgerechte Fähigkeiten in ihren Fähigkeitenschutz Kids aufgenommen, die ab dem 6. Lebensmonat (frühester Versicherunsgbeginn), dem 3. und dem 6. Lebensjahr sukzessive aktiviert werden. Natürlich findet beim Eintritt in die jeweils nächste Stufe keine erneute Gesundheitsprüfung statt.

Transparenz im Bedingungswerk

Im Beratungsgespräch mit den Eltern ist es für das Verständnis der Eltern sinnvoll, die Definition einer Grundfähigkeit einmal genauer anzuschauen – die Deutlichkeit der Formulierung und die Transparenz überzeugen vom Nutzen des Fähigkeitenschutzes für die Vorsorge. Nehmen wir zum Beispiel die Sehfähigkeit. Definiert ist sie in den Bedingungen des Fähigkeitenschutz Kids der Gothaer so:

Sehen – Nichterlernen oder Verlust der Sehfähigkeit

Ein Nichterlernen oder Verlust der Sehfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nicht oder nicht mehr sehen kann. Dies bedeutet, dass die versicherte Person bis Vollendung des dritten Lebensjahres

– keine Reaktion auf Lichtreize zeigt, das heißt die versicherte Person wendet den Kopf nicht zur Lichtquelle

und

– auf beiden Augen bei entsprechenden Durchleuchtungstests (z. B. Brückner-Test) keine Lichtreflexe zeigt

oder ab Vollendung des dritten Lebensjahres

– je Auge über eine Sehschärfe von höchstens 3/60 (verbleibende Sehkraft von höchstens 5 Prozent) verfügt

oder

– je Auge über ein Gesichtsfeld verfügt, welches höchstens 15 Grad vom Zentrum in alle Richtungen beträgt.

Das Nichterlernen oder der Verlust der Fähigkeit muss auf einer körperlichen Ursache beruhen. Sie müssen die jeweilige Einschränkung durch Befundberichte eines Augenarztes belegen. Ein Nichterlernen oder Verlust der Sehfähigkeit liegt nicht vor, wenn gilt: Diese Einschränkungen können durch die Verwendung einer Sehhilfe vermieden werden. Sehhilfen können zum Beispiel eine Brille oder Kontaktlinsen sein.

Die Definition ist sowohl auf das Alter des Kindes ausgerichtet, aber auch auf die beiden relevanten Einschränkungen: Den Verlust einer Fähigkeit und das  Nichterlernen, was bei Kindern im Entwicklungsprozess natürlich ein entscheidender Faktor beim Fähigkeitenschutz ist. Zudem beträgt der Prognosezeitraum lediglich sechs Monate. Eine Hürde, die leicht zu nehmen und an die BU angelehnt ist.   

Zusätzlich zu den Grundfähigkeiten lässt sich zudem ein Baustein für die Absicherung bei schweren Erkrankungen ergänzen. Vorgesehen ist im Leistungsfall eine Kapitalzahlung in Höhe einer versicherten Jahresrente, Voraussetzung für die Leistung bei einer schweren Krankheit ist eine Erkrankung mit einer Behandlungsdauer von voraussichtlich mehr als sechs Monaten und ein mindestens achtwöchigen ununterbrochener stationärer Klinikaufenthalt. Bei psychischen Erkrankungen muss zudem eine Eigen- oder Fremdgefährung vorliegen.

Für einen Krankheitenkatalog, zu dem zum Beispiel Krebserkrankungen, schwere Verbrennungen oder Verätzungen, Vergiftungen oder Schädel-Hirn-Trauma zählen, gilt ein vereinfachtes Anerkenntnis. Damit muss der Versicherte die Hürde aus langer Behandlungsdauer und stationärem Aufenthalt nicht nehmen, um die Leistung zu erhalten. Ein weiteres Plus im Fähigkeitenschutz der Gothaer: Pflegebedürftigkeit ist ab dem sechsten Lebensjahr automatisch mitversichert.

Klarheit auch in der Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung ist bei der Absicherung von Schulunfähigkeit genauso wie beim Schutz von Grundfähigkeiten das A&O. Die Gothaer hat sich beim Fähigkeitenschutz Kids zu einem altersbasierten Stufenmodell entschieden. Bis zum Einstiegsalter von sechs Jahren müssen Familien die U-Hefte vorlegen, Größe und Gewicht angeben, außerdem müssen Eltern sich erklären zu ärztlich verordneten Medikamenten und Behandlungen, Untersuchungen und Therapien der Kinder für maximal fünf Jahre rückwirkend. Ab dem sechsten Jahr müssen Antragsteller die U-Hefte nicht mehr vorlegen, dafür kommen zwei Fragen hinzu: Zum einen zur Schulfähigkeit und einem möglichen sonderpädagogischem Förderbedarf und die Gothaer fragt nach angeborenen Fehl- und Missbildungen, Entwicklungsstörungen sowie körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen

Wechselmöglichkeit in die BU oder Grundfähigkeitsversicherung

…für (junge) Erwachsene ohne erneute Gesundheitsprüfung.

In der Beratung der Eltern wird sich ab einem bestimmten Alter der Kinder und spätestens mit dem Eintritt in den Beruf oder die Ausbildung die Frage stellen, ob der Schutz noch „passt” und nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl ist. Hier bietet die Gothaer die Option an, vom Fähigkeitenschutz zum Beispiel in die BU zu wechseln. Für den Kunden die Möglichkeit, den Schutz den sich verändernden Lebensumständen anzupassen. Und für den Vermittler der Anknüpfungspunkt für den Aufbau und Ausbau der Kundenbeziehung mit dem jungen Erwachsenen.

Weitere Informationen zur Gothaer Grundfähigkeitenversicherung für Kinder erhalten Interessierte in dieser GothaerPersönlich-Ausgabe mit Daniel Aschenbach. Als Aktuar in der Gothaer Produktentwicklung wirkte er aktiv bei der Entwicklung des Produkts mit.

Titelbild: © Mariia Korneeva/stock.adobe.com

Oliver Mest

Hat Rechtswissenschaften studiert und abgeschlossen, heute schreibender Versicherungsmakler in der NewFinance Redaktion. Wenn er nicht gerade Fachartikel verfasst oder Versicherungen vermittelt, findet man ihn beim Wandern in den Alpen (zur Not auch in Südfrankreich oder an der Nordsee vor der Tür).

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