500 Besucher, vier Städte, drei Versicherer, ein gelungenes Experiment: Der erste Grundfähigkeiten-Fachkongress ist Geschichte. Gemeinsam setzten sich die Versicherer Gothaer, die Bayerische und die NÜRNBERGER zum Ziel, über die immer wichtiger werdende Grundfähigkeitenversicherung zu diskutieren. Bei dem Kongress handelt sich um eine absolute Branchenneuheit mit Stationen in Leipzig, Düsseldorf, Hannover und München. Und für alle, die nicht dabei sein konnten, gibt es hier eine Zusammenfassung.

Zwischen Tradition und Widerstandskraft

Für den ältesten Versicherer Deutschlands ging André Schröter, Vertriebskoordinator Leben für den Partnervertrieb, ins Rennen, und stellte die Gothaer dem versammelten Publikum vor. Tradition und DNA sind für die Charakterisierung der Gothaer unvermeidliche Begriffe, und André Schröter zählte auch Resilienz auf. Denn Widerstandskraft am Markt ist für Versicherer, die langfristig überleben wollen, unverzichtbar. Kein Wunder also, dass die Gothaer genau weiß, wie wichtig die Reaktion auf Wandel ist. „Du musst am Puls der Zeit bleiben“, so Schröter auf dem Fachkongress Grundfähigkeit. Damit drückte er den Kern des Fachkongresses aus: Es sollte um Innovation und neue Lösungen gehen.

Tradition trifft Innovation

Um zu zeigen, dass und wie die Gothaer diesen Leitsatz auch lebt, behandelte André Schröter im Anschluss die Gothaer Arbeitskraftabsicherung und die Bestrebungen des Konzerns in Sachen Digitalisierung. Aktuell bemüht sich der Konzern um eine Verschlankung der bestehenden Prozesse. Auch sollen bereits bestehende Produkte in Zukunft flexibler werden. Dabei ist zum Beispiel das ESy-Tool hilfreich, das wir auf dem Maklerblog vorstellen. Des Weiteren sorgen Add-On-Produkte dafür, dass bestehende Kunden ihren Schutz bei Bedarf ergänzen können. Damit sind „veraltete“ Verträge praktisch Vergangenheit. Diese Anstrengungen bleiben am Markt nicht unbemerkt: Der Gothaer Fähigkeitenschutz erhielt erst kürzlich in einem neuen Franke und Bornberg-Rating die Bestnote FFF+.

Worauf kommt es bei einer erfolgreichen Kooperation zwischen Versicherern an? “Es muss auch menscheln”, so André Schröder.

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Kombination als Lösung

Vom Biometrie-Experten Philip Wenzel erhielten die anwesenden Vermittler einen Überblick über diverse Vorteile der Grundfähigkeiten- und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch rät Wenzel dazu, die Grundfähigkeit als eigenständiges Produkt zu betrachten. Gleichzeitig warnt er: „Wir dürfen Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitenversicherung nicht mehr vergleichen.“ Letztere sei offener und auch leichter verständlich, außerdem enthafte sie den Makler. Sobald der Kunde nicht auf eine zu teure Lösung zurückgreifen möchte, kann der Makler zur Grundfähigkeit greifen. Wichtig sei es jedoch, sie nicht als Platzhalter anzusehen. Für Makler bietet sich Wenzel zufolge eine weitere Chance: Denn am Markt gebe es noch keinen „USP“-Makler, der sich rein auf die Grundfähigkeitenversicherung spezialisiert habe.

Hier im Video fasst Philip Wenzel seine Kernthesen zusammen.

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Als optimale Lösung sieht er eine Kombination aus Grundfähigkeiten- und Berufsunfähigkeitsversicherung. „Das Und ist der Königsweg“, so Wenzel beim Grundfähigkeiten-Fachkongress.

Haftung reduzieren mit der Grundfähigkeit

Nun stellt sich die Frage: Inwiefern reduziert die Grundfähigkeitenversicherung die Maklerhaftung? Hier kommt der BU-Profi Guido Lehberg ins Spiel. Er führte ein Gerichtsurteil an, in dem ein Makler einen kritischen Fehler beging und den Kunden nicht nach dessen Wünschen und Bedürfnissen fragte. Im Urteil zog der Makler den Kürzeren. Anhand dessen zeigte Lehberg die rechtliche Komponente in Sachen Beratungs- und Dokumentationspflicht auf. Mit Hilfe der Grundfähigkeitenversicherung lassen sich derlei Fälle umgehen, denn für Vermittler ist es leicht, einfach Grundfähigkeit um Grundfähigkeit abzufragen und zu dokumentieren, welche der Kunde nicht wünscht. Solange ein Makler dem Kunden alle verfügbaren Optionen des möglichen Versicherungsschutzes aufzeigt, verfügt er über ein geringeres Haftungsrisiko. Guido Lehberg dazu: „Je besser Sie hier sind, umso weniger kann Ihnen ein Anwalt am Markt das Wasser reichen.“

Titelbild: ©agsandrew/ stock.adobe.com

Lars Nievelstein

Hat Kunstgeschichte und Literatur studiert. Schreibt gerne. So gerne, dass er sich sowohl in der NewFinance-Redaktion als auch in der Freizeit damit beschäftigt. Und sollte er mal nicht schreiben, interessiert er sich für E-Sport, Wirtschaft und dafür, wer gerade an der Börse abrutscht.

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2 Kommentare

  • […] Ähnlich ist das, wenn ein Versicherter in eine körperliche Auseinandersetzung gerät. Hier kommt es darauf an, wer den „ersten Stein“ geworfen, also eine eventuelle Schlägerei angefangen hat. Grundsätzlich ist der private Haftpflichtschutz immer dann „gefährdet“, wenn vom Versicherten eine vorsätzliche Schädigung ausgeht. Anders sieht es aus, wenn der Versicherte das „Opfer“ einer solchen Auseinandersetzung ist. Im schlimmsten Fall erleidet er eine schwere Verletzung oder den Verlust einer wichtigen Fähigkeit. Ein möglicher Fall für die Grundfähigkeitenversicherung. […]

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