Anpassungen bei der FinVermV

Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen

Seit August 2022 müssen Finanzdienstleister, Banker und Versicherungsvermittler bei ihren Kunden nach den Nachhaltigkeitspräferenzen fragen. Die aktuelle Regelung ließ jedoch bestimmte Vermittler und Berater außer Acht. Das soll sich nun ändern.


Gleiche Regeln für alle

Das Wichtigste vorweg: Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMKW ) kam heute der Referentenentwurf für die Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). In dem Fall, dass diese Veränderungen planmäßig in Kraft treten, würden Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h Gewerbeordnung in der Pflicht stehen, Kunden bei der Anlageberatung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen. Diese müssten die Vermittler anschließend in der Eignungsbeurteilung berücksichtigen.

Die Frage nach den Nachhaltigkeitspräferenzen

Das alles klingt bekannt – und zwar nicht ohne Grund. Bereits seit dem 2. August 2022 müssen Versicherungsvermittler, Vermögensverwalter, Finanzdienstleister unter einem Haftungsdach und Banker die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen und dazu passende Produkte empfehlen. Aufgrund eines Fehlers im entsprechenden Regelwerk gilt das aktuell jedoch noch nicht für die Inhaber einer 34f- und 34h GewO-Zulassung. Das soll sich nun ändern. Dem Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) liegen Informationen vor, nach denen der Bundesrat die zustimmungspflichtige Änderungsverordnung „voraussichtlich Mitte Februar beraten wird“. Danach soll sie schnellstmöglich in Kraft treten.

„Als Verband der unabhängigen Finanzdienstleister, die ihre Kunden oft produktübergreifend, also im Allfinanzgedanken beraten, begrüßen wir die kommende Änderung sehr. Der bisherige Zustand war absurd. Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, welche Investmentfonds enthalten, müssen die Präferenzen abgefragt werden, bei der Beratung zu Einzelfonds aber derzeit nicht“, bewertet Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, die Situation in einer Pressemeldung . Spätestens ab jetzt seien alle § 34f-Vermittler im Zugzwang und müssen sich dringend mit dem Thema Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen befassen. An entsprechenden Qualifikationen führe nun kein Weg mehr vorbei.

Allerdings ist der Entwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt, berichtet der AfW. Vorher müsse der Bundesrat zustimmen.

Das Nachhaltigkeits-Ranking

Für Vermittler, die Kunden auch in Sachen Nachhaltigkeit beraten wollen, stellt sich die Frage: Welche Versicherer bieten diesbezüglich passende Produkte an? Diverse Rankings und Untersuchungen geben hierauf die Antwort. So führt zum Beispiel die Zielke Research Consult GmbH regelmäßig eine Analyse der Nachhaltigkeitsberichte deutscher Versicherer durch. Damit erhalten Versicherer die Möglichkeit, sich direkt mit dem Wettbewerb zu vergleichen. Kunden wiederum können so leichter beurteilen, welche Versicherer tatsächlich nachhaltig sind.

Top-Bewertung für Gothaer

Die Analysten von Zielke Research haben dieses Jahr die Berichte von 47 Versicherern untersucht, um herauszufinden, wie transparent sie in Sachen ESG (Environment, Social, Governance) agieren. Die Gothaer landete im Ranking auf dem dritten Platz: Damit ist sie einer von zwölf deutschen Versicherern, die eine Auszeichnung mit dem Goldlabel erhielten. Zielke Research hob dabei als „besonders positiv“ hervor, dass die Gothaer ihre CO2-Emissionen extern verifizieren lässt. Außer der Gothaer praktizieren dies nur neun weiterer Versicherungsgesellschaften.

Weiterhin ist die Gothaer eine von fünf Gesellschaften, die ihre Impact Investments in der Kapitalanlage transparent in die nachhaltige Berichterstattung aufgenommen haben, was ihr in dem Segment die maximale Punktzahl einbrachte.

„Wir verstehen uns als Teil der Gesellschaft und sind uns unserer Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt sehr bewusst“, sagt Harald Epple, Finanzvorstand der Gothaer, in einer Meldung des Gothaer. Bereits seit 2018 berücksichtigt der Konzern explizit die ESG-Aspekte in seiner Unternehmensstrategie.

Weitere Informationen dazu finden Interessierte in den Beiträgen „ Die Nachhaltigkeitsstrategie “ und „ Kein Planet B “.

Autor

Lars Nievelstein

Hat Kunstgeschichte und Literatur studiert. Schreibt gerne. So gerne, dass er sich sowohl in der NewFinance-Redaktion als auch in der Freizeit damit beschäftigt. Und sollte er mal nicht schreiben, interessiert er sich für E-Sport, Wirtschaft und dafür, wer gerade an der Börse abrutscht.