Müll ist nicht gleich Müll!

So vermeiden Ihre Kunden Bußgelder für falsche Mülltrennung

Alles im Sinne des Recyclinggedankens. Interessen von Industrie und Gewerbe treffen auf Umwelt- und Ressourcenschutz. Gravierende Neuerungen bringt die seit heute gültige neue Gewerbeabfallverordnung mit sich. Denn ab dem 1. August wird die Trennung von Gewerbemüll zur Pflicht. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich..

Baum von Müll umgeben Baum von Müll umgeben

Betroffen von der Verordnung sind ausnahmslos alle Handwerksbetriebe. Sie greift sowohl bei gewerblichen Siedlungsabfällen als auch bei Bau- und Abbruchabfällen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Im Betrieb oder direkt auf der Baustelle muss es künftig die jeweiligen Container zur getrennten Entsorgung geben. Ausnahmen von der strengen Regelung gibt es dennoch. Die Trennung ist nur nötig, wo die gesonderte Sammlung möglich oder wirtschaftlich zumutbar ist. Nicht aber, wo der Platz für mehrere Container nicht ausreicht oder das Material untrennbar miteinander verbunden ist. Auch wo die Abfallmengen zu gering oder die Verschmutzung zu hoch ist, besteht die Trennungs-Pflicht nicht. Die Abfälle müssen dann jedoch in einer speziellen Anlage vorbehandelt werden. Wichtig ist, dass Betriebe genau dokumentieren, wann und warum sie Gewerbeabfälle nicht getrennt sammeln können.

Sieben Tipps zur richtigen Dokumentation

Es ist sinnvoll, im Betrieb eine genaue Übersicht anzulegen. Das Abarbeiten der folgenden Checkliste hilft bei der genauen Dokumentation:

• Welche Abfälle fallen im Betrieb an?

• Wie wurden die Abfälle bisher entsorgt und was muss sich zum 1. August ändern?

• Wo finden die benötigten Container auf dem Firmengelände ihren Platz?

• Wo stehen die Container auf den Baustellen?

• Auch die Entsorger müssen bestätigen, dass sie die vom Betrieb getrennt gehaltenen Abfälle richtig verwerten.

• Können die Abfälle vom Betrieb nicht getrennt werden, so müssen sie in eine spezielle Sortieranlage.

• Betriebe sollten alle Kontaktdaten der Entsorger, kopierte Rechnungen sowie Wiege- und Übernahmescheine gesammelt aufbewahren.

Eine Übersicht über die neue Gewerbeabfallverordnung und die zu trennenden Materialien und Stoffe ist hier zu finden.