Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist noch immer in aller Munde. Seit ihrem Inkrafttreten haben alle Vertriebsmitarbeiter und Personen mit Kundenkontakt die Pflicht sich jährlich 15 Stunden weiterzubilden. Die Weiterbildung muss dokumentiert und gegebenenfalls bei der zuständigen IHK nachgewiesen werden. Doch das kostet sowohl Zeit als auch Geld.
Die Deutsche Makler Akademie (DMA), einer der großen Fachanbieter von Weiterbildungsmaßnahmen, hat auf die neue Situation schnell reagiert. Sie hält nicht nur eine große Auswahl an Online- und Präsenzveranstaltungen bereit, sondern hilft ihren Kunden auch, an die entsprechenden Fördertöpfe zu gelangen, die jedem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Damit bietet die DMA einen bemerkenswerten Service: Weiterbildung mit Geld-zurück-Option.
Teilerstattung der Weiterbildungskosten
Dass Weiterbildungsmaßnahmen nicht gratis zu bekommen sind, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Dennoch sind selbst bei einem so genannten Flatrate-Angebot schnell mal fast 700 Euro im Jahr weg. Bei großen Lehrgängen, die oft über mehrere Tage hinweg dauern, entsprechend mehr. Zum Leidwesen vieler Makler.
Bei der Deutschen Makler Akademie wurde dieses Finanzierungsdilemma rasch erkannt – und ebenso schnell reagiert. Mit einer eigenen Landing-Page, auf der – je nach Bundesland – alle Förderungsoptionen zur Weiterbildung von Arbeitnehmern aufgelistet sind. Seitdem werden die Kunden der Akademie über viele Kanäle, beispielsweise über Extra-Hinweise im hauseigenen Newsletter, auf den neuen Service aufmerksam gemacht.
Fördermöglichkeiten der Bundesländer
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat – das merkt der User unter anderem dann, wenn er sich näher mit den Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen beschäftigt. Fast jedes der 16 Bundesländer kocht sein eigenes Förderungs-Süppchen.
Da gibt es Länder wie Bayern, Berlin, Bremen, Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern, die keine länderspezifischen Förderprogramme anbieten. Wer hier wohnt, kann aber immer noch bis zu 500 Euro aus Bundesmitteln bekommen.
Andere Bundesländer wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder Sachsen verteilen hingegen so genannte Bildungsschecks. Deren Finanzierung erfolgt durch Landesmittel und Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds. So ausgestattet, fördert Schleswig-Holstein beispielsweise die Teilnahme an Weiterbildungsseminaren bis zu einem Betrag von 2.000 Euro.
Unterstützung im Paragraphen-Dschungel
Die Fördergelder sind also vorhanden – mal mehr, mal weniger. Doch wie sollen Makler angesichts des unübersichtlichen Wirrwarrs an Fördermöglichkeiten noch den Überblick behalten? Julia Schimpf ist bei der DMA erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, dass ihre Kunden die richtigen Fördergelder beantragen:
“Wir stellen fest, dass sich immer mehr Kunden über die Fördermöglichkeiten unserer Weiterbildungsangebote informieren wollen. Diese Informationen erhalten sie direkt von unseren Mitarbeitern. Besteht dann konkreter Bedarf, schicken wir den Teilnehmern unserer Seminare die Formulare der jeweiligen Bundesländer zu, in denen sie ihren Förderantrag stellen müssen. Bei offenen Fragen zur Antragstellung stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.”
Noch mehr Informationen zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern seit Inkrafttreten der IDD bietet unser Video mit Prof. Dr. Matthias Beenken im Gothaer MaklerTV.
Titelbild: © Sergey Nivens/fotolia.com